Häufige Fragen

Hier einige Antworten zu oft gestellten Fragen

  • Benötige ich eine Ausnahmegenehmigung um eine Wegebahn auf meiner Veranstaltung fahren zu lassen?
    Eine Ausnahmegenehmigung wird immer dann benötigt, wenn man am öffentlichen Strassenverkehr teilnimmt oder dessen Strassen nutzt. Auf einem Privatgelände wird keine Ausnahmegenehmigung benötigt.

  • Wie bekomme ich eine solche Ausnahmegenehmigung ?
    Eine Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Strassenverkehrsbehörde beantragen, diese Genehmigung wird Ihnen dann von der Behörde ausgestellt. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich, erforderliche Genehmigungen unserer Wegebahnen senden wir Ihnen natürlich auf Verlangen zu.

  • Kann ich meine Werbung an der Wegebahn anbringen?
    An allen unseren Wegebahnen haben Sie die Möglichkeit ihre Werbung (die Masse der Werbetafeln entnehmen Sie dann bitte aus Ihrem Angebot) zu platzieren. Diese können Sie selbst erstellen oder Sie überlassen das einfach uns. Wir erstellen dann Ihre Werbetafeln und kommen dann mit der von Ihnen gemieteten Wegebahn und angebrachter Werbung zu Ihrer Veranstaltung.

  • Wieviele Personen haben in der Wegebahn Platz ?
    Die Kapazität der Wegebahnen aus unserem Programm richtet sich danach, für welche unserer Wegebahnen Sie sich entscheiden. Alle wichtigen Informationen und auch die technischen Daten können Sie dann aus Ihrem Angebot entnehmen.

  • Ist die von mir gemietete Wegebahn versichert?
    Alle unsere Wegebahnen sind für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und somit auch haftpflichtversichert und verfügen über eine Ausnahmegenehmigung.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch zur Verfügung.

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Genz-Events
Tel. 05672-92 28 83
Fax. 05672-92 28 84
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